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Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software (das „Produkt“), die durch die Schütze AG, Knesebeckstraße 1, 10623 Berlin („wir“) auf dem Atlassian Marketplace („Plattform“) angeboten wird. Die hier geregelten Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Atlassian Marketplace für die Nutzung der Plattform zwischen uns und dem Erwerber („Nutzer“, „Kunde“).

§ 1 Allgemeines

Für die Nutzung des Produkts gelten ausschließlich diese Bedingungen, abweichende Bedingungen des Nutzer werden nur insoweit Bestandteil des Vertrages, wie wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

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Das Produkt wird auf der Plattform in der dort üblichen Form beschrieben. Zusammen mit der Produktbeschreibung kann der Kunde Nutzer die (technischen) Spezifikationen des Produkts, eventuell vorhandene Rezensionen, Informationen zur Installation und zu den weiteren angebotenen Leistungen von uns für das Produkt (Support, ggf. Handbuch) abrufen, bevor ein Vertrag über die Nutzung abgeschlossen wird. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung des Produkts hinausgehen, können von uns zusätzlich vergütet verlangt werden. In der Produktbeschreibung erhält der Kunde Nutzer Informationen zu der für die Nutzung anfallenden Vergütung, siehe dazu auch § 5 dieser Vereinbarung. Über eine gegebenenfalls zusätzliche Vergütung wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden dem Nutzer getroffen.

Das Produkt wird durch uns im Laufe des Vertrages gegebenenfalls angepasst (Updates). Durch den Vertrag erwirbt der Kunde der Nutzer im Wege einer Subscription für die Vertragslaufzeit Nutzungsrechte (siehe § 4) an der jeweils aktuellen Version des Produkts.

Der Kunde Der Nutzer wird im Rahmen der Produktbeschreibung auch über die systemischen Anforderungen für den Einsatz des Produkts informiert. Die Erfüllung der systemischen Anforderungen in der IT-Infrastruktur des Kunden Nutzers ist Voraussetzung für die Nutzung des Produkts.

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Ein Vertrag über die Nutzung des Produkts kommt ausschließlich zwischen dem Kunden dem Nutzer und uns zustande. Es ist für den Vertragsschluss unter Umständen erforderlich, dass der Kunde der Nutzer zuvor mit der Betreiberin der Plattform einen Vertrag über die Nutzung der Plattform und/oder die Nutzung anderer Software mit der Betreiberin der Plattform oder Dritten abgeschlossen hat. Wir sind nicht Vertragspartner für die Leistungen der Plattformbetreiberin oder anderer Dritter. Insoweit wir dem Kunden dem Nutzer als Leistung einen Support für die Nutzung der Plattform oder für Software Dritter anbieten, wird darüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen, über deren Bedingungen wir den Kunden Nutzer gesondert vor Vertragsschluss informieren.

Nach Auswahl des Produkts kommt ein Vertrag über die Nutzung des Produkts zwischen dem Kunden dem Nutzer und uns zustande, wenn der Kunde der Nutzer die einzelnen Schritte des Kaufprozesses durchläuft und an dessen Ende eine Erklärung durch Bestätigung des Erwerbs einer Lizenz („Apply license“) abgibt, die bestätigt wird. Für den Vertragsinhalt maßgeblich sind die zum Zeitpunkt dieses Vorgangs auf der Plattform aufgeführten Eigenschaften des Produkts (siehe dazu auch § 2 und § 4) und Preise (siehe § 5).

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Wir schulden die Zurverfügungstellung des Produkts in der den auf der Plattform im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Spezifikationen entsprechenden Form. Im Übrigen hat das Produkt die nach dieser Vereinbarung vorauszusetzende Beschaffenheit aufzuweisen, und zwar in dem bei gleichartiger Software üblichen Umfang.

Dem Kunden Dem Nutzer übertragen wir für die Nutzung des Produkts ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes, räumlich unbeschränktes, auf die Zahl der von dem Kunden dem Nutzer erworbenen Lizenzen beschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Änderungen, Ergänzungen und Updates des Produkts für die gesamte Laufzeit des Vertrages.

Eine Weiterveräußerung der Lizenzen ist nicht gestattet, auch eine Unterlizensierung nicht. Ebenfalls ist es dem Kunden dem Nutzer untersagt, Änderungen, die über die zur vertragsgemäßen Nutzung notwendigen Änderungen hinausgehen, an dem Produkt vorzunehmen. Eine Dekompilierung, ein Reverse-Engineering sowie eine eigenmächtige Integration des Objektcodes in eine Software des Kunden des Nutzers oder von Dritten sind ebenfalls nicht gestattet. Das Vorstehende gilt nicht, wenn eine der unerlaubten Handlungen für die vertragsgemäße Nutzung des Produkts notwendig ist.

Eine Vervielfältigung ist dem Kunden dem Nutzer nur insoweit gestattet, wie es für die Nutzung des Produkts entsprechend der Zahl der erworbenen Lizenzen und zur Installation notwendig ist. Dem Kunden Dem Nutzer ist es gestattet, die Zahl der erworbenen Lizenzen in Form von Accounts auf dem Produktionsserver für das Produkt anzumelden. Die Anmeldung bzw. Nutzung einer größeren Zahl von Lizenzen bzw. Accounts bedarf des zusätzlichen Erwerbs von Nutzungsrechten an dem Produkt.

Endet die vereinbarte Zeit der Nutzung des Produkts (§ 7) und/oder wird die dafür vereinbarte Vergütung (§ 5) vom Kunden vom Nutzer nicht an uns gezahlt, behalten wir uns vor, die Nutzung des Produkts für den Nutzer von unserer Seite zu beenden. Dies kann durch den Widerruf der Lizenz(en), das Sperren von Zugängen zu Accounts, das Nichtbereitstellen von Updates und/oder das Einstellen des Supports für diesen Kunden diesen Nutzer erfolgen.

Wir stellen sicher, dass das Produkt in der zur Verfügung gestellten Form frei von Rechten Dritter ist. Sollte der Kunde der Nutzer dennoch wegen etwaiger Rechtsverletzungen des Produkts durch Dritte in Anspruch genommen werden, werden wir den Kunden den Nutzer von solchen Ansprüchen freistellen, wenn der Kunde der Nutzer uns über die Inanspruchnahme unverzüglich informiert.

Der Kunde Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zugang von unberechtigten Dritten auf das Produkt zu verhindern.

§ 5 Vergütung

Der Kunde Der Nutzer schuldet die seiner Auswahl im Kauf- und Installationsprozess entsprechende Vergütung. Diese bemisst sich nach der Laufzeit für die Nutzung der Software und der Zahl der gewünschten Lizenzen.

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Das Produkt hat den sich aus der Regelung in den §§ 2 und 4 Abs. 1 ergebenden Anforderungen zu entsprechen. Auch im Übrigen gelten für die Gewährleistungsansprüche des Kunden des Nutzers die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde der Nutzer Kaufmann und sind insoweit die Regelungen über den Handelskauf anwendbar, sind bei Mängeln die Obliegenheiten des § 377 HGB von dem Kunden dem Nutzer zu beachten.

Soweit von uns ergänzende Leistungen neben der Zurverfügungstellung zur Nutzung des Produkts gegenüber dem Kunden dem Nutzer erbracht werden, gelten ergänzend die für die jeweilige Leistung anzuwenden Teile unserer Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen. Die einschlägigen Regelungen stellen wir dem Kunden dem Nutzer vor dem Abschluss eines Vertrages über zusätzliche Leistungen zur Verfügung.

Wir haften unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ebenfalls unbeschränkt haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen ist unsere Haftung, wenn es sich um Pflichten handelt, die für die Vertragserfüllung ganz wesentlich sind (Kardinalspflichten), auf den vorhersehbaren und nach der Art des Vertrages typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Kunde Der Nutzer ist angehalten, in regelmäßigen Abständen, die sich an dem durch einen Datenverlust entstehenden Schaden zu orientieren haben, eine Datensicherung durchzuführen.

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Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der Auswahl des Kunden des Nutzers im Kauf- und Installationsprozess, beträgt jedoch in der Regel zwölf Monate. In dem Installationsprozess wird der Kunde der Nutzer vor Vertragsschluss über die Laufzeit des Vertrages informiert (Subscription). Der Kunde Der Nutzer kann hier bereits bei Vertragsschluss eine längere Laufzeit als die Regeldauer von zwölf Monaten wählen. Jedenfalls ist vor dem Ende der gewählten Laufzeit von dem Kunden dem Nutzer eine Verlängerung der Subscription zu erwerben. Anderenfalls endet das Nutzungsrecht des Kunden des Nutzer und damit in der Regel auch die Funktionsfähigkeit des Produkts zum Ende der Vertragslaufzeit. Auf die in § 4 Abs. 5 beschriebenen Folgen weisen wir hin.

Wenn für ein Produkt eine kostenlose Testphase angeboten wird, wird der Kunde der Nutzer ebenfalls vor deren Beginn über den Zeitpunkt der Beendigung informiert. Erfolgt vor diesem Zeitpunkt  keine Subscritption von Seiten des KundenNutzers, gelten die Regelungen in dem vorstehenden Abs. 1 für das Ende der Vertragslaufzeit entsprechend.

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Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde Nutzer zur Deinstallation bzw. zur Löschung oder zur Rückgabe sämtlicher Vervielfältigungen und ergänzenden Bestandteilen (z.B. Handbuch) des Produkts verpflichtet.

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Durch die Betreiberin der Plattform werden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss von dem Kunden dem Nutzer Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die insoweit erhobenen Daten werden wenigstens zum Teil an uns übermittelt und von uns zur Vertragserfüllung genutzt. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung der Plattformbetreiberin hin, die hierfür Anwendung findet.

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Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Soweit der Kunde der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Wir sind allerdings berechtigt, den Kunden den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

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